Erdwärme ist in Stuttgart laut Amt für Umweltschutz „beinahe flächendeckend zulässig“, im Heilquellenschutzgebiet unter Auflagen (Heft 1/2005). In der Stadt laufen rund 450 Sondenanlagen mit rund 230 Bohrkilometern (Bericht zur Wärmeplanung 2023).
Das Schutzgebiet folgt aus einer Verordnung des Regierungspräsidiums vom 11.06.2002. Sie schützt 12 Heilquellen auf 30.062 ha und reicht über die Stadtgrenze hinaus, unter anderem nach Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Esslingen, Gerlingen und Fellbach. Aus den Stuttgarter Mineralquellen kommen laut Stadt rund 44 Mio. Liter je Tag (Stand 25.08.2026), und die Verordnung schützt dieses Wasser vor Eingriffen in die Schichten darüber.
Für Ihr Haus kommt es auf die Zone an und auf das, was unter dem Grundstück liegt. Vor einer Erdbohrung klären wir mit dem Amt für Umweltschutz, was an Ihrer Adresse zulässig ist. Gebohrt wird von einer Bohrfirma mit Zulassung, die wir einbinden.


