Für eine Wärmepumpe brauchen Sie in Baden-Württemberg keinen Bauantrag. Sie steht in Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) unter Nr. 3 b und ist damit verfahrensfrei (Neubekanntmachung vom 16.03.2026, GBl. 2026 Nr. 44). Ein Verfahren läuft also nicht, und vorab schaut sich auch niemand Ihren Standort an.
Die Vorschriften gelten deshalb nicht weniger, das stellt § 50 Abs. 5 LBO ausdrücklich klar. In Stuttgart stößt man dabei vor allem an das Baufenster, den Bauwich, den Denkmalschutz und den Lärm am Nachbarfenster.
Wir sind Heizungsbauer und erklären hier die Regeln mit Fundstelle, eine Rechtsberatung ist das nicht. Verbindlich antwortet im Einzelfall das Baurechtsamt, beim Denkmal die untere Denkmalbehörde. Die Übersicht gilt für ein Außengerät an einem Bestandsgebäude, Stand 05.11.2026.
| Frage | Was gilt | Fundstelle | Wer entscheidet in Stuttgart |
|---|---|---|---|
| Bauantrag für das Gerät | nicht nötig, verfahrensfrei | Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 LBO, Nr. 3 b | niemand, kein Verfahren |
| Übrige Vorschriften | müssen trotzdem eingehalten sein | § 50 Abs. 5 LBO | Sie sind als Eigentümer dafür verantwortlich |
| Abstandsfläche | laut Land keine; Anlagen, die keine Gebäude sind, bis 2,5 m Höhe oder 25 m² Wandfläche zulässig | § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LBO; Landtag Drs. 17/7222 | Baurechtsamt |
| Standort außerhalb des Baufensters | Zulassungsentscheidung, isoliert auf Antrag | § 23 Abs. 5 BauNVO | Baurechtsamt |
| Standort im Bauwich | scheidet laut Presse in der Regel aus, teils Befreiungsantrag | Stuttgarter Zeitung 31.03.2026, Norm nicht belegt | Baurechtsamt |
| Kulturdenkmal | Genehmigung, wenn das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird | § 8 Abs. 1, § 3 DSchG | untere Denkmalbehörde im Amt für Stadtplanung und Wohnen, Eberhardstraße 10 |
| Erhaltungssatzung | genehmigungspflichtig, was das Erscheinungsbild ändert | Stadt Stuttgart, Stand 07.06.2024 | Stadt Stuttgart |
| Lärm am Nachbarfenster | Richtwerte einhalten, keine Prüfung vorab | TA Lärm Nr. 6.1; Landtag Drs. 17/7222 | nur bei Beschwerde die Behörde |
| Störung des Nachbarn | Entfernung und Vorkehrungen so wählen, dass er nicht geschädigt wird | § 6 NRG BW | im Streit das Gericht |
| Erdsonde | Anzeige und unter Umständen Erlaubnis | § 43 WG | Amt für Umweltschutz |
Für das Außengerät wird ein Antrag also nur in den Zeilen zu Baufenster, Bauwich, Denkmal und Erhaltungssatzung fällig. Den Rest müssen Sie einhalten, ohne dass jemand danach fragt.


