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Wärmepumpe in Stuttgart — zur Startseite Wärmepumpe in Stuttgart Heizungstechnik für Ihr Haus KfW 458 Zuschuss für den Heizungstausch
Blick vom Hang über rote Ziegeldächer und Bäume im Talkessel, gegenüber bebaute und bewaldete Hänge in der Abendsonne
Heizungstechnik für Ihr Haus

Heizungsprogramm Stuttgart: Sätze, 60-%-Grenze und Antragsfrist

Für Wärmepumpen in Stuttgart zahlt die Stadt 300 € je kW Heizleistung, gerechnet bei Faktor 1,0. Zusammen mit der KfW sind höchstens 60 % der förderfähigen Kosten möglich.

oder per E-Mail: kontakt@waermepumpe-in-stuttgart.de

Das Heizungsprogramm der Stadt Stuttgart zahlt für eine Wärmepumpe 300 € je kW Heizleistung laut BAFA-Liste, höchstens 100.000 € je Antrag. Der Satz gilt bei einem Abminderungsfaktor von 1,0, und zusammen mit der KfW sind höchstens 60 % der maximal förderfähigen Kosten möglich (Förderrichtlinie gültig ab 01.05.2026, Stadtseite Stand 22.10.2026). Bei der Stadt muss der Antrag binnen 4 Wochen nach der KfW-Zusage eingehen.

Ein Gerät mit 10 kW kommt damit rechnerisch auf 3.000 €. Ob dieser Betrag voll ausgezahlt wird, hängt von Ihrem KfW-Satz und vom Faktor ab, der für Ihren Antrag gilt. Die Stadt bewilligt nur im Rahmen ihrer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Das Programm gilt auf der Gemarkung Stuttgart und für Gebäude, die mindestens 5 Jahre fertig sind. Wer in Fellbach oder Esslingen baut, kann hier keinen Antrag stellen. Bewilligungsstelle ist das Amt für Umweltschutz, Abteilung Energie, Gaisburgstraße 4.

Was zahlt die Stadt Stuttgart für welche Anlage?

Für die Wärmepumpe zahlt die Stadt 300 € je kW, bei einer Erdsonde kommen 50 € je Sondenmeter dazu. Alle Beträge in dieser Tabelle stehen bei Faktor 1,0.

Baustein Satz Höchstbetrag
Wärmepumpe 300 €/kW Heizleistung laut BAFA-Liste 100.000 € je Antrag
Erdsonde, zusätzlich 50 € je Sondenmeter 50.000 €
Übergabestation Wärmenetz 100 €/kW 30.000 €
Solarthermie 0,30 € je kWh Kollektorertrag 10.000 €
Größere Heizflächen 500 € je Raum 20.000 €
Zentralisierung 200 €/kW 20.000 €
Bonus auf Wärmepumpe, Netz, Solarthermie 10 % siehe unten

Die Zentralisierung betrifft nach unserer Lesart Häuser, in denen heute einzelne Wohnungen eigene Heizungen haben. Laut Zensus 2022 hängen in Stuttgart 21,7 % der Wohnungen an einer Etagenheizung. Bei einer Sonde verlangt die Stadt im Antrag die Ersteinschätzung des Sachgebiets „Technischer Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten“; was dahintersteckt, steht unter Erdwärme und Heilquellenschutz.

Fall Rechnung Betrag bei Faktor 1,0
Gerät 10 kW 10 × 300 € 3.000 €
Gerät 12 kW 12 × 300 € 3.600 €
Gerät 10 kW mit Bonus 3.000 € plus 10 % 3.300 €
Erdsonde 200 m 200 × 50 € 10.000 €

Diese Beträge stehen alle vor der 60-%-Prüfung. Ein größeres Gerät nur wegen des Zuschusses rechnet sich nicht, denn 1 kW mehr bringt 300 €, und die Angebote liegen im Median bei 4.098 € je kW (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Auswertung 07/2026). Wir legen das Gerät deshalb nach der Heizlast Ihres Hauses aus.

Hände sortieren leere Blätter in einen Aktenordner, daneben geschlossenes Notebook, Kugelschreiber und Tasse

Was bedeutet der Abminderungsfaktor?

Die Stadt multipliziert alle Sätze des Programms mit einem Faktor, der bei 1,0 gestartet ist. Laut Mitteilung der Stadt vom 23.04.2026 sinkt die Quote je Antrag, die 300 € sind also kein fester Betrag für alle Antragsteller.

Welcher Faktor für Ihren Antrag gilt, können wir nicht vorhersagen, weil unsere Quellen nur den Startwert nennen. Deshalb steht jeder Betrag bei uns ausdrücklich „bei Faktor 1,0“ da, und Ihr Bescheid kann niedriger ausfallen. Den aktuellen Wert nennt Ihnen das Amt für Umweltschutz.

Wie rechnet sich die 60-%-Grenze zusammen mit der KfW?

KfW und Stadt zusammen dürfen höchstens 60 % der maximal förderfähigen Kosten erreichen. Die Stadt nennt das eine Bundesvorgabe, und das KfW-Merkblatt 458 führt die Kumulierung bis 60 % ebenfalls auf.

Grafik: KfW und Stadt im Beispiel mit 10 kW, zusammen unter der Grenze von 60 %

Offen ist die Bezugsgröße. Wir rechnen mit 28.000 €, der KfW-Höchstgrenze für die erste Wohneinheit bei Antrag bis 31.01.2027, und das ist unsere Annahme, keine Aussage der Stadt. Damit liegt die Grenze bei 16.800 €. Setzt das Amt für Umweltschutz eine andere Größe an, ändern sich die Beträge.

Beispiel. Selbst genutztes Haus, Gaskessel mehr als 20 Jahre in Betrieb, Gerät mit 10 kW, 30.000 € Kosten, Antrag bis 31.01.2027, Faktor 1,0, Bezugsgröße 28.000 €. Im ersten Fall bekommt der Haushalt 30 % Grundförderung und 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus. Im zweiten kommen 10 Prozentpunkte Einkommensbonus dazu, das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt dann zwischen 40.001 und 50.000 €.

Posten Fall 1: ohne Einkommensbonus Fall 2: mit 10 Punkten
KfW-Satz 46 % 56 %
KfW-Zuschuss, gerechnet auf 28.000 € 12.880 € 15.680 €
Stadt rechnerisch, 10 × 300 € 3.000 € 3.000 €
Grenze, 60 % von 28.000 € 16.800 € 16.800 €
Stadt nach der Prüfung 3.000 € 1.120 €
KfW und Stadt zusammen 15.880 € 16.800 €

Im ersten Fall passt alles unter die Grenze, von den 30.000 € bleibt ein Eigenanteil von 14.120 €. Im zweiten Fall schöpft die KfW die Grenze fast allein aus. Von der Stadt kommen nur noch 1.120 €, und es bleiben 13.200 €.

Bei einem KfW-Satz von 70 oder 80 % (19.600 € oder 22.400 €) liegen Sie schon über der Grenze und gewinnen mit der Stadtförderung nach unserer Lesart nichts. Laut Stadt lohnt sie sich nahe 60 % meist nicht. Am meisten Spielraum haben Vermieter, weil eine vermietete Wohneinheit bei der KfW 30 % ohne Boni bekommt, also 8.400 € auf 28.000 €. Die KfW-Sätze im Einzelnen stehen unter Wärmepumpe Förderung.

Heizkörper bei der KfW oder bei der Stadt ansetzen?

Die Stadt rät, die Heizkörper nicht bei der KfW anzusetzen. Bei ihr gibt es für größere Heizflächen 500 € je Raum, höchstens 20.000 €.

Das hat mit der KfW-Höchstgrenze zu tun. Kostet die Anlage ohnehin mehr als 28.000 €, erhöhen weitere Kosten für Heizkörper den KfW-Zuschuss nicht mehr, bei der Stadt zählen sie als eigener Baustein. Wie der Betrag in die 60-%-Prüfung eingeht, geht aus unseren Quellen nicht hervor, deshalb sollte das Amt das vor dem Antrag bestätigen.

Ein neuer Heizkörper kostet laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Auswertung 2025) 326 bis 1.207 € je Stück, Median 642 €. Ob Sie überhaupt welche brauchen, klärt der Test mit der Vorlauftemperatur.

Welche Jahresarbeitszahl verlangt die Stadt?

Die Stadt verlangt bei Luft-Wasser eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5, bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser 3,8 und im Denkmal 3,0. Gemeint ist die Wärme, die im Jahresmittel je Kilowattstunde Strom entsteht, nachgewiesen nach VDI 4650 Blatt 1. Für Luft-Luft gilt ein SCOP von mindestens 4,0.

Bei der KfW reichen 3,0, eine Anlage kann also den Bundeszuschuss bekommen und die Bedingung der Stadt verfehlen. Im Feldtest des Fraunhofer ISE (Auswertung 2024, Bestandsgebäude, milder Winter) lagen 49 Außenluft-Anlagen im Mittel bei 3,4 und 13 Erdsonden bei 4,3. Das sind Messwerte, die Stadt verlangt einen gerechneten Wert, und beide lassen sich nicht gleichsetzen.

Die 3,5 bei Luft-Wasser sind deshalb nicht selbstverständlich. Wir rechnen die Jahresarbeitszahl deshalb vor dem Angebot mit der Vorlauftemperatur, die Ihr Haus tatsächlich braucht.

Wer bekommt 10 % Bonus von der Stadt?

Die 10 % kommen auf die Sätze für Wärmepumpe, Wärmenetz und Solarthermie, wenn einer dieser Fälle vorliegt:

  • Denkmal: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
  • Schlechter Wärmeschutz: Effizienzklasse H, oder Baujahr vor 1957 mit mindestens 75 % unsanierter Außenwand.
  • FamilienCard: Der Haushalt besitzt die Stuttgarter FamilienCard.
  • Wohngeld: Der Haushalt bezieht Wohngeld, der Lastenzuschuss zählt mit.

Für ein Haus, das vor 1957 gebaut wurde, lohnt sich deshalb der Blick auf die Außenwand, auch wenn die Effizienzklasse H nicht erreicht ist.

Was fördert das Programm nicht?

Keinen Zuschuss gibt es für Eigenarbeit, für gesetzlich verpflichtende Maßnahmen und für Gebäude, die schon zu mindestens 85 % mit Wärmepumpe, Netz oder Pellets versorgt sind.

Zwei Wärmeerzeuger fördert die Stadt nur in Verbindung mit Solarthermie oder Wärmenetz. Eine Hybridheizung mit Gaskessel fällt nach dieser Regel aus dem Programm, während das Warmwasser allein weiter über Gas laufen darf. Der Klimabonus der KfW entfällt dann nach unserer Lesart der Richtlinie.

Mit dem Zuschuss übernehmen Sie Pflichten. Verlangt sind der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (außer bei Luft-Luft) und die eingehaltene TA Lärm, nachgewiesen über das Datenblatt. Dazu gilt ein Verschlechterungsverbot über 10 Jahre, und bis 2 Jahre nach Inbetriebnahme kann die Stadt Messwerte anfordern. BAFA, KfW und L-Bank lassen sich mit dem Programm verbinden, die Förderung für Wärmenetze (BEW) nicht.

In welcher Reihenfolge stelle ich die Anträge?

Zuerst kommt die KfW, dann die Stadt, und zwischen Zusage und Stadtantrag liegen höchstens 4 Wochen. Vor dem KfW-Antrag steht der Vertrag mit Bedingung.

Schritt Was geschieht Wer Frist
1 Angebote einholen, Bestätigung zum Antrag erstellen Sie, wir als Fachbetrieb vor dem Vertrag
2 Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen Sie und wir vor dem KfW-Antrag
3 Antrag bei Meine KfW stellen Sie Bearbeitung in der Regel bis 2 Monate
4 KfW-Zusage trifft ein KfW Start der 4 Wochen
5 Antrag an das Amt für Umweltschutz Sie Zusage höchstens 4 Wochen alt
6 Eingangsbestätigung der Stadt, Einbau Stadt, wir Beginn ab Eingang auf eigenes Risiko
7 Auszahlung bei der Stadt beantragen Sie binnen 1 Jahr nach Bescheid, Wärmenetz 2 Jahre

Bei der KfW kommen danach noch die Bestätigung nach Durchführung und die Nachweise hinzu, die sechs Schritte dort stehen unter KfW 458: Antrag und Reihenfolge. Die Stadt spricht in ihrer Präsentation vom 20.05.2026 von der aufschiebenden Bedingung, deshalb nehmen wir in Stuttgart diese Form in den Vertrag.

Was gilt bei der Vier-Wochen-Frist?

Die KfW-Zusage darf beim Antrag an die Stadt höchstens 4 Wochen alt sein. Das hängt mit dem Vorhabenbeginn zusammen, denn der Stadtantrag muss davor liegen, und bei Bundesförderung setzt die Stadt dafür den Tag 4 Wochen nach der Bundeszusage an.

Den genauen Termin kennen Sie erst, wenn die Zusage da ist. Deshalb sollten die Unterlagen für die Stadt schon beim KfW-Antrag zusammengestellt werden. Fest stehen das Datenblatt mit der Schallleistung und bei einer Sonde die Ersteinschätzung, die vollständige Liste nennt die Stadt im Antrag.

Sobald die Stadt den Eingang bestätigt hat, darf das Vorhaben beginnen, allerdings auf eigenes Risiko, solange kein Bescheid vorliegt. Bei einem Einbau vor dem Bescheid tragen Sie also das Risiko, dass der Stadtanteil ganz ausfällt.

Ist noch Geld im Heizungsprogramm?

Das lässt sich derzeit nicht sicher sagen, denn die Angaben gehen auseinander (Stand unserer Prüfung 05.11.2026).

Quelle Stand Aussage
Stadtseite 22.10.2026 Förderung unter Vorbehalt der Verfügbarkeit, „sehr hohes Antragsvolumen“, kein Stopp genannt
Energieberatungszentrum Stuttgart abgerufen 05.11.2026 Mittel 2026 ausgeschöpft, Anträge weiter möglich, Auszahlung voraussichtlich 2027
Stuttgarter Nachrichten 25.09.2026 Mittel reichen nicht bis Ende 2027

Wir können nicht sagen, welche dieser Angaben für Ihren Antrag zutrifft. Lassen Sie sich den Stand vor dem Antrag beim Amt für Umweltschutz nennen, und planen Sie die Finanzierung so, dass sie auch ohne den Stadtanteil oder mit einer späteren Auszahlung trägt. Neutral berät das Energieberatungszentrum Stuttgart, die Orientierungsberatung dort kostet nichts.

Ein anderes Programm ist das Energiesparprogramm Wohnen. Dort sind seit dem 14.08.2026 keine Anträge mehr möglich, eine Wiedereröffnung 2027 wird geprüft.

Was übernehmen wir beim Stadtantrag?

Wir erstellen die Bestätigung für den KfW-Antrag und sagen Ihnen, welche Unterlagen das Programm vom Betrieb braucht, zum Beispiel das Datenblatt und den Nachweis der Jahresarbeitszahl. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer, und über die Bewilligung entscheidet die Stadt. Wie das in den Ablauf beim Heizungstausch passt, sprechen wir beim ersten Termin durch.

Wenn wir das Beispiel mit Ihren Werten rechnen sollen, legen Sie das Baujahr des Kessels und die letzte Gasabrechnung bereit. Beides können Sie uns über das Formular schicken oder an kontakt@waermepumpe-in-stuttgart.de mailen.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Stadt Stuttgart für eine Wärmepumpe?

300 € je kW Heizleistung laut BAFA-Liste, höchstens 100.000 € je Antrag, jeweils bei Faktor 1,0. Ein Gerät mit 10 kW kommt rechnerisch auf 3.000 €, bevor die Stadt die 60-%-Grenze prüft. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Lässt sich das Stuttgarter Programm mit dem KfW-Zuschuss kombinieren?

Ja, beide lassen sich verbinden. Zusammen sind höchstens 60 % der maximal förderfähigen Kosten möglich. Nahe an dieser Grenze lohnt sich der Antrag bei der Stadt nach deren eigener Einschätzung meist nicht.

Wie lange habe ich nach der KfW-Zusage Zeit für den Antrag bei der Stadt?

4 Wochen. Die KfW-Zusage darf beim Antrag an die Stadt höchstens so alt sein, deshalb sollten die Unterlagen für die Stadt schon bereitliegen, wenn die Zusage eintrifft.

Gilt das Heizungsprogramm auch in Fellbach oder Esslingen?

Nein, es gilt nur auf der Gemarkung Stuttgart. Für die Nachbarstädte zählen deren eigene Regeln, die KfW-Förderung bleibt davon unberührt.

Lohnt sich der Stadtantrag, wenn die KfW schon 70 % zahlt?

Nein, nach unserer Lesart gewinnen Sie damit nichts, denn 70 % liegen bereits über der gemeinsamen Grenze von 60 %. Lassen Sie sich das im Einzelfall vom Amt für Umweltschutz bestätigen.

Bekomme ich den Stadtzuschuss, wenn das Warmwasser weiter über Gas läuft?

Ja, laut den Fragen und Antworten auf der Stadtseite darf das Warmwasser weiter über Gas laufen, den Klimabonus der KfW gibt es dann nach unserer Lesart nicht. Für die Heizung selbst gilt eine andere Regel, denn bivalent fördert die Stadt nur mit Solarthermie oder Wärmenetz.

Fördert die Stadt eine Hybridheizung mit Gaskessel?

Nein, nach der Regel der Stadt sind zwei Wärmeerzeuger nur mit Solarthermie oder Wärmenetz förderfähig. Bei der KfW gelten dafür eigene Bedingungen.

Welche Jahresarbeitszahl muss die Anlage für die Stadt erreichen?

3,5 bei Luft-Wasser, 3,8 bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser, 3,0 im Denkmal, jeweils nach VDI 4650 Blatt 1 gerechnet. Die KfW verlangt mindestens 3,0, außerhalb des Denkmals liegt die Stadt also darüber.

Nimmt die Stadt noch Anträge für das Heizungsprogramm an?

Ja, nach den uns vorliegenden Angaben sind Anträge möglich. Die Stadtseite (Stand 22.10.2026) nennt keinen Stopp, das Energieberatungszentrum meldet die Mittel 2026 als ausgeschöpft und die Auszahlung voraussichtlich für 2027. Fragen Sie vor dem Antrag beim Amt für Umweltschutz nach.

Bringt die FamilienCard mehr Geld aus dem Heizungsprogramm?

Ja, 10 % Bonus auf Wärmepumpe, Wärmenetz und Solarthermie. Bei einem Gerät mit 10 kW sind das rechnerisch 3.300 € statt 3.000 €, vor der 60-%-Prüfung und bei Faktor 1,0.

Zwei Personen am Esstisch über einem Grundriss, nur Hände zu sehen, mit Bleistift, Zollstock und Kaffeetasse
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Wärmepumpe für Ihr Haus in Stuttgart

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