Beispiel: Ein Haus am Sonnenberg mit 10 kW
Im Beispiel kommen KfW und Stadt auf 15.880 Euro, von 30.000 Euro bleiben 14.120 Euro.
Beispiel. Haus am Sonnenberg, Baujahr 1935, 10 kW Heizleistung, vom Eigentümer selbst bewohnt, Gaskessel mehr als 20 Jahre in Betrieb. Angenommen sind 30.000 Euro Kosten und ein KfW-Antrag bis 31.01.2027. Als Bezugsgröße für die 60-Prozent-Grenze nehmen wir 28.000 Euro an, alle Beträge der Stadt gelten bei Faktor 1,0.
| Posten |
Rechnung |
Betrag |
| KfW, 30 % Grundförderung und 16 Prozentpunkte Klimabonus |
46 % von 28.000 € |
12.880 € |
| Stadt, Wärmepumpe |
10 kW × 300 € |
3.000 € |
| Zusammen |
|
15.880 € |
| Grenze KfW und Stadt |
60 % von 28.000 € |
16.800 € |
| Eigenanteil |
von 30.000 € |
14.120 € |
Ein Haus von 1935 kann zusätzlich unter den Bonus der Stadt fallen, wenn es vor 1957 gebaut ist und mindestens 75 Prozent seiner Außenwand unsaniert sind. Der Stadtanteil steigt dann von 3.000 auf 3.300 Euro und bleibt unter der Grenze von 16.800 Euro. Liegt das Angebot über 30.000 Euro, trägt der Eigentümer die Differenz allein, weil die KfW bei 28.000 Euro endet.
Mit 10 Punkten Einkommensbonus fällt die Rechnung anders aus. Die KfW zahlt dann 56 Prozent, also 15.680 Euro, und die Stadt bringt wegen der Grenze nur noch 1.120 Euro. Nahe an 60 Prozent lohnt die Stadtförderung laut Stadt meist nicht, und sie rät, Heizkörper dann nicht bei der KfW anzusetzen.
Die Stadt nennt diese Reihenfolge: Angebote einholen, mit aufschiebender Bedingung beauftragen, KfW-Antrag stellen und binnen 4 Wochen den Antrag bei der Stadt. Auf ihrer Seite (22.10.2026) steht ein Vorbehalt der Verfügbarkeit und ein sehr hohes Antragsvolumen, das Energieberatungszentrum meldet die Mittel 2026 als ausgeschöpft, Anträge seien weiter möglich und die Auszahlung voraussichtlich 2027. Fragen Sie vor dem Antrag bei der Stadt nach, den Ablauf beschreiben wir unter Heizungsprogramm.