Am Nachbarfenster darf eine Wärmepumpe nachts im reinen Wohngebiet 35 dB(A) und im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A) erreichen (TA Lärm Nr. 6.1). Wie viele Meter Abstand das bedeutet, folgt aus der Schallleistung des Geräts, und der LAI-Leitfaden empfiehlt dafür unter 50 dB(A). Bei 50 dB(A) und freier Aufstellung nennt er 3,9 m im reinen und 1,9 m im allgemeinen Wohngebiet.
Die Grenze zum Nachbarn ist dabei nicht der Maßstab, gemessen wird 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters. Tagsüber sind die Werte selten das Problem, geplant wird für die Nacht von 22 bis 6 Uhr. In dicht bebauten Stuttgarter Quartieren entscheidet diese Rechnung oft über den Platz, und deshalb machen wir sie vor dem Angebot.
| Gebiet | Richtwert tags | Richtwert nachts |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Misch-, Kern-, Dorfgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Urbanes Gebiet | 63 dB(A) | 45 dB(A) |
| Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Die Gebietsart steht im Bebauungsplan, im Zweifel gibt die Stadt Auskunft. Zwischen reinem Wohngebiet und Mischgebiet liegen nachts 10 dB, deshalb fallen die Abstände weiter unten so verschieden aus.


