Wo das Gerät am Stuttgarter Hang stehen kann
Das Außengerät braucht 0,5 bis 1,2 m² Stellfläche, und die muss am Hang oft erst hergestellt werden. Ein Beispielgerät misst 1.100 × 765 × 450 mm und verlangt 100 mm Abstand links, 500 mm rechts, 200 mm hinten, 600 mm vorn und 1.000 mm nach oben. Maßgeblich bleibt die Anleitung des Geräts, das bei Ihnen eingebaut wird.
Stützmauer und Nachbarfenster
Eine Stützmauer hinter dem Gerät verlängert den nötigen Abstand zum Nachbarn. Der LAI-Leitfaden rechnet vor einer Wand 3 dB dazu, in einer Ecke 6 dB, und die Abstände für ein Gerät mit 50 dB Schallleistung werden dadurch deutlich länger.
| Aufstellung, 50 dB Schallleistung |
Rechenwert |
Reines Wohngebiet |
Allgemeines Wohngebiet |
| frei stehend |
50 dB |
3,9 m |
1,9 m |
| vor Wand oder Stützmauer |
53 dB |
5,9 m |
3,0 m |
| in der Ecke |
56 dB |
8,6 m |
4,5 m |
Am Hang liegt das Fenster des Nachbarn oft höher als das Gerät. Ohne Sichtverbindung zieht der Leitfaden 15 dB ab, bei indirekter Sicht 5 dB, wer aber von oben auf das Gerät blickt, bekommt keinen Abzug. Der Leitfaden ist eine Auslegungshilfe, im Streit gilt die TA Lärm. Mehr steht unter Lautstärke und Abstand.
Fundament, Kondensat, Transport
Das Fundament reicht beim Beispielgerät laut Herstellerdokument mindestens 600 mm tief, bei Bodenfrost 1.000 mm, und auf abschüssigem Grund kommt die Sicherung der Böschung dazu. Das Kondensat wird frostfrei abgeleitet, und der Luftaustritt bleibt mindestens 3 m von Gehwegen, gepflasterten Flächen und Fallrohren entfernt, damit dort im Winter kein Eis entsteht.
Über Stäffele und Gartentreppen müssen mehrere Leute das Beispielgerät mit seinen 114 kg tragen, sonst braucht es einen Kran. Das klären wir beim ersten Termin, weil der Posten ins Angebot gehört. Die Regeln zum Standort stehen beim Aufstellort.
Baufenster und Denkmal
Die Wärmepumpe selbst ist nach Landesbauordnung verfahrensfrei. Steht sie außerhalb des Baufensters, kann trotzdem eine Entscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO nötig werden. Der seitliche Bauwich scheidet laut Presse nach Auskunft der Stadt in der Regel aus, weil die Häuser zu nah beieinanderstehen. Fragen dazu beantwortet das Baurechtsamt, beim Denkmal die untere Denkmalbehörde im Amt für Stadtplanung und Wohnen, Eberhardstraße 10. Einzelheiten stehen bei der Genehmigung.