Ein Tausch ist nicht mehr vorgeschrieben, denn mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind am 29.07.2026 die 65-Prozent-Pflicht und die Betriebsverbote entfallen, auch das Verbot nach 30 Jahren. Wer trotzdem wechseln will, muss die Reihenfolge einhalten, denn ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag schließt die KfW-Förderung aus. Beim Stadtprogramm darf die KfW-Zusage höchstens 4 Wochen alt sein, und das EWärmeG verlangt beim Tausch in älteren Gebäuden 15 % erneuerbar oder 15 % weniger Bedarf.
In Stuttgart betrifft das viele Häuser. Nach dem Zensus 2022 heizen 72,8 % der Gebäude mit Gas und 11,3 % mit Öl, die Stadt zählt 135.626 aktive Gaszähler gegen 2.862 gemeldete Wärmepumpen (Stand Q2 2025).
Wir übernehmen den Wechsel vom ersten Termin bis zur Inbetriebnahme, einschließlich Ausbau des alten Kessels. Den KfW-Antrag stellen Sie als Eigentümer, die Unterlagen vom Fachbetrieb erstellen wir.
