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Wärmepumpe in Stuttgart — zur Startseite Wärmepumpe in Stuttgart Heizungstechnik für Ihr Haus KfW 458 Zuschuss für den Heizungstausch
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Heizungstechnik für Ihr Haus

Wärmepumpe Förderung in Stuttgart: KfW 458 und Stadtprogramm

Für Wärmepumpen in Stuttgart zahlt die KfW 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 80 % von 28.000 €. Das sind rechnerisch bis zu 22.400 €, dazu kommt das Programm der Stadt.

oder per E-Mail: kontakt@waermepumpe-in-stuttgart.de

KfW-Zuschuss für Ihr Haus rechnen

Gerechnet nach der Förderrichtlinie vom 17.08.2026, für ein Haus mit einer Wohneinheit. Über den Zuschuss entscheidet die KfW. Das städtische Heizungsprogramm ist hier nicht eingerechnet.

Die Tabelle mit allen Werten steht weiter unten auf dieser Seite.

Die KfW zahlt im Programm 458 für eine Wärmepumpe 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 70 % und bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Gerechnet wird auf höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Rechnerisch sind das 8.400 bis 22.400 € bei Antrag bis 31.01.2027, und die KfW selbst nennt keine Euro-Summe (BEG-Richtlinie vom 17.08.2026, KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026).

Auf der Gemarkung Stuttgart kommt das städtische Heizungsprogramm mit 300 € je kW dazu, zusammen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten. Über die Zuschüsse entscheiden KfW und Stadt, wir rechnen hier nach den geltenden Regeln.

Welche Sätze gelten bei einem Antrag bis 31.01.2027?

Bei selbst genutztem Wohnraum addieren sich Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus bis zum Deckel von 70 oder 80 %. Vermieter bleiben bei den 30 %.

Balken der KfW-Förderung: 30 % Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus bis zum Deckel von 70 und 80 %

Baustein Satz Bedingung
Grundförderung 30 % jede geförderte Wärmepumpe im Bestand
Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozentpunkte Selbstnutzer, begünstigte Altheizung
Einkommensbonus 40 Prozentpunkte Einkommen bis 30.000 €
Einkommensbonus 30 Prozentpunkte Einkommen 30.001 bis 40.000 €
Einkommensbonus 10 Prozentpunkte Einkommen 40.001 bis 50.000 €
Deckel 70 % Regelfall
Deckel 80 % Einkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €
Höchstgrenze erste Wohneinheit 28.000 € Antrag bis 31.01.2027

Mit einem Kind unter 18 im Haushalt liegen die Einkommensgrenzen jeweils 10.000 € höher. Kosten über 28.000 € fördert die KfW bei einer Wohneinheit nicht. Der Median der Angebote liegt mit 34.898 € darüber (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Auswertung 07/2026), die Kosten im Einzelnen haben wir getrennt aufgeschlüsselt.

Wie viel Euro bekomme ich in welchem Fall?

Ein Selbstnutzer mit mindestens 20 Jahre altem Gaskessel kommt auf 46 % und damit rechnerisch auf 12.880 €. Alle Beträge unten gelten bei Kosten von mindestens 28.000 € und Antrag bis 31.01.2027.

Fall Satz Zuschuss rechnerisch
Vermietet oder ohne Bonus 30 % 8.400 €
Selbstnutzer mit begünstigter Altheizung 46 % 12.880 €
Dazu Einkommen 40.001 bis 50.000 € 56 % 15.680 €
Dazu Einkommen 30.001 bis 40.000 €, auf den Deckel begrenzt 70 % 19.600 €
Dazu Einkommen bis 30.000 €, auf den Deckel begrenzt 80 % 22.400 €

In Stuttgart heizen laut Zensus 2022 72,8 % der Gebäude mit Gas und 11,3 % mit Öl, deshalb hängt der Satz oft am Alter des Kessels. Eine Wohnung mit Gas-Etagenheizung ist ohne Altersgrenze begünstigt, bei einer Zentralheizung kommt es auf das Datum der Inbetriebnahme an.

Beispiel. Selbst genutztes Haus, Gas-Zentralheizung seit 12 Jahren in Betrieb, Haushaltseinkommen über 50.000 €, Angebot über 36.000 €. Hier greift nur die Grundförderung mit 30 %, und die Kosten über 28.000 € zählen nicht mit. Der Zuschuss liegt also bei 8.400 €, und 27.600 € trägt der Eigentümer selbst.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Den Bonus bekommen nur Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Altheizung ersetzen. Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen gilt keine Altersgrenze, eine Gas- oder Biomasseheizung muss mindestens 20 Jahre vor dem Antrag in Betrieb gegangen sein.

In Stuttgart lohnt sich der Blick auf die Etagenheizung, denn 68.240 Wohnungen hängen an einer solchen Anlage, das sind 21,7 % (Zensus 2022). Die Altheizung muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Wer den Bonus nutzt, darf danach nicht weiter fossil oder mit Gas heizen; die Richtlinie nimmt nur wenige Fälle aus, darunter die Brennstoffzelle.

Wie rechnet die KfW das Einkommen?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Bei einem Antrag 2026 gehen also 2023 und 2024 ein, belegt mit dem Steuerbescheid.

Zu versteuerndes Einkommen Mit Kind unter 18 Bonus
bis 30.000 € bis 40.000 € 40 Prozentpunkte
30.001 bis 40.000 € bis 50.000 € 30 Prozentpunkte
40.001 bis 50.000 € bis 60.000 € 10 Prozentpunkte
darüber ab 60.001 € kein Bonus

Das zu versteuernde Einkommen liegt meist deutlich unter dem Brutto, deshalb lohnt sich der Blick in den Bescheid, bevor Sie den Bonus abschreiben. Die Nachweise reichen Sie laut KfW für Anträge nach der neuen Fassung voraussichtlich ab Januar 2027 ein.

Was ändert sich 2027 und 2028?

Bis Mitte 2028 sinken Klimabonus und Höchstgrenze halbjährlich, und danach entfällt der Bonus. Es zählt der Eingang des Antrags bei der KfW.

Antrag Klimabonus Höchstgrenze erste Wohneinheit
bis 31.01.2027 16 Prozentpunkte 28.000 €
01.02. bis 31.07.2027 12 Prozentpunkte 27.250 €
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 Prozentpunkte 26.500 €
01.02. bis 31.07.2028 4 Prozentpunkte 25.750 €
danach keiner sinkt weiter

Bei einem Antrag zwischen 01.02. und 31.07.2027 ergeben 42 % von 27.250 € rechnerisch 11.445 €, der Höchstwert mit 80 % liegt dann bei 21.800 €. Diese Rechnung setzt noch 30 % Grundförderung voraus.

Offen ist der Zeitpunkt einer weiteren Änderung, denn für das erste Quartal 2027 nennt die Richtlinie 15 % Grundförderung und zusätzlich 15 Prozentpunkte bei Geräten mit Ursprung in der Union. Der Starttag steht nicht fest. Die Detailregel zum Ursprung wird laut KfW noch erarbeitet, wir können deshalb heute nicht sagen, welches Gerät die 15 Punkte bekommt.

Ebenfalls für das erste Quartal 2027 nennt die Richtlinie den Wegfall des Zuschusses, wenn im Gebäude schon eine Bestandsanlage läuft, die seit 01.01.2008 in Betrieb ist. Wir raten trotzdem nicht dazu, wegen eines Datums ein Angebot ungeprüft anzunehmen.

Was gibt die Stadt Stuttgart dazu?

Die Stadt zahlt 300 € je kW Heizleistung, gerechnet bei einem Abminderungsfaktor von 1,0, und zusammen mit der KfW höchstens 60 % der maximal förderfähigen Kosten. Bei 10 kW sind das 3.000 €, und mit 46 % KfW kämen rechnerisch 15.880 € zusammen, unter der Grenze von 16.800 €, sofern die Stadt 28.000 € als Bezugsgröße ansetzt. Das ist unsere Annahme, die Stadt beziffert es nicht.

Ob die Mittel der Stadt reichen, ist offen. Die Stadtseite nennt im Stand 22.10.2026 einen Vorbehalt der Verfügbarkeit, spricht von sehr hohem Antragsvolumen und meldet keinen Stopp. Das Energieberatungszentrum Stuttgart meldet die Mittel 2026 als ausgeschöpft, Anträge blieben möglich und die Auszahlung käme voraussichtlich 2027.

Welcher der beiden Stände für Ihren Antrag gilt, sollte das Amt für Umweltschutz vorher bestätigen. Rechenbeispiele, Vier-Wochen-Frist und alle Sätze stehen unter Heizungsprogramm Stuttgart. Für die Orte im Umland gilt das Programm nicht.

Helles Haus am Hang mit Satteldach und schwarzen Solarmodulen, an der Seitenwand das Außengerät einer Wärmepumpe

Was gilt bei mehreren Wohneinheiten?

Jede Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten erhöht die Grenze um 15.000 €, jede weitere um 8.000 €. Die Boni gelten nur für selbst genutzte Wohneinheiten und werden anteilig gerechnet.

Die KfW nennt selbst ein Beispiel mit zwei Wohneinheiten, 41.000 € Kosten und einer Grenze von 43.000 €. Aus der Grundförderung kommen 12.300 €, aus dem Klimabonus 3.280 € (16 % auf 20.500 €), zusammen 15.580 €.

Was das für ein Haus mit Einliegerwohnung heißt, steht bei der Wärmepumpe im Zweifamilienhaus. Eigentümergemeinschaften finden Beschluss und Zusatzanträge unter Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Welche technischen Bedingungen stellt die KfW?

Das Gerät muss auf der BAFA-Liste stehen, rechnerisch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen und die Schallgrenze einhalten. Diese Kennzahl steht für die Wärme, die im Jahresmittel aus einer Kilowattstunde Strom entsteht.

Bedingung Wert
Jahresarbeitszahl mindestens 3,0
Heizlast raumweise nach DIN EN 12831
Hydraulischer Abgleich Verfahren B
Anteil erneuerbar 65 % als Förderbedingung
Schall Außengerät bis 6 kW 55 dB
Schall Außengerät über 6 bis 12 kW 60 dB
Schall Außengerät über 12 bis 30 kW 68 dB
Kältemittel ab 01.01.2028 nur noch natürliche

Die 65 % sind allein eine Bedingung der Förderung, denn die frühere Pflicht im Gesetz ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Die Schallgrenze für das Gerät ersetzt die Rechnung zum Nachbarn nicht, die steht unter Lautstärke und Abstand. Raumluft als Wärmequelle fördert die KfW nicht.

Steuerbonus oder KfW-Zuschuss?

Sie müssen sich entscheiden, denn der Steuerbonus nach § 35c EStG lässt sich nicht mit der KfW verbinden. Er bringt 20 % über 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 €.

Er setzt ein Gebäude voraus, das älter als 10 Jahre ist, und die Maßnahme muss vor 2030 abgeschlossen sein. Bei der KfW endet die Rechnung an der Höchstgrenze, die Steuerregel reicht bis rechnerisch 200.000 € Kosten. Wer nur 30 % Zuschuss bekommt und eine teure Anlage plant, sollte deshalb beide Wege vergleichen. Ihre persönliche Rechnung klärt der Steuerberater, wir beraten dazu nicht.

Wer den Eigenanteil finanzieren möchte, kann bei der KfW einen Ergänzungskredit prüfen. Die Programme 358 und 359 reichen bis 120.000 € je Wohneinheit, das Programm 358 gilt bis 90.000 € Haushaltseinkommen. Zinsen nennen wir nicht, sie ändern sich laufend.

Wie geht es von hier aus weiter?

Der Antrag muss vor dem Einbau bei der KfW liegen, und vor dem Antrag steht ein Vertrag mit Bedingung. Den vollständigen Ablauf finden Sie unter KfW 458: Antrag und Reihenfolge. Wir stellen die Bestätigung zum Antrag aus, den Antrag selbst stellen Sie.

Für eine erste Einschätzung Ihres Satzes reichen das Baujahr der Heizung und die Art der Nutzung. Den Rahmen können Sie mit dem Rechner selbst ermitteln, den genauen Betrag rechnen wir für Ihr Einfamilienhaus aus dem Angebot. Am einfachsten geht das über das Formular oder per Mail an kontakt@waermepumpe-in-stuttgart.de.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

30 % Grundförderung, dazu bei selbst genutztem Wohnraum 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus bei Antrag bis 31.01.2027 und 10, 30 oder 40 Prozentpunkte Einkommensbonus. Gedeckelt ist der Satz bei 70 %, bei niedrigem Einkommen bei 80 %.

Wie viel Euro Zuschuss sind höchstens möglich?

22.400 € rechnerisch, also 80 % von 28.000 € für die erste Wohneinheit bei Antrag bis 31.01.2027. Die KfW selbst nennt keine Euro-Summe, und bewilligen muss sie im Einzelfall.

Gibt es den Klimabonus für eine 15 Jahre alte Gasheizung?

Nein, eine Gas-Zentralheizung muss mindestens 20 Jahre vor dem Antrag in Betrieb gegangen sein. Für Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen gilt keine Altersgrenze, solange sie funktionstüchtig sind.

Zählt beim Einkommensbonus das Bruttoeinkommen?

Nein, es zählt das zu versteuernde Haushaltseinkommen, im Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Bei einem Antrag 2026 sind das 2023 und 2024, der Nachweis läuft über den Steuerbescheid.

Bekommen Vermieter die Boni der KfW?

Nein, eine vermietete Wohneinheit bekommt 30 % ohne Boni. In einem Haus mit selbst genutzter und vermieteter Wohnung gilt der Klimabonus nur anteilig für den selbst genutzten Teil.

Sinkt die Wärmepumpen-Förderung 2027?

Ja, ab 01.02.2027 sinken Klimabonus und Höchstgrenze auf 12 Prozentpunkte und 27.250 €. Für das erste Quartal 2027 nennt die Richtlinie außerdem 15 % Grundförderung plus 15 Prozentpunkte bei Gerät mit Ursprung in der Union, der Starttag steht nicht fest.

Kann ich zusätzlich zur KfW städtisches Geld bekommen?

Ja, auf der Gemarkung Stuttgart gibt es das Heizungsprogramm mit 300 € je kW bei Faktor 1,0. Beide Zuschüsse zusammen dürfen 60 % der maximal förderfähigen Kosten nicht überschreiten, und die Mittel der Stadt sind unsicher.

Kann ich den Steuerbonus neben dem KfW-Zuschuss nutzen?

Nein, § 35c EStG schließt das aus. Sie entscheiden sich entweder für den Zuschuss oder für 20 % Steuerermäßigung über 3 Jahre, höchstens 40.000 €.

Wird jedes Wärmepumpen-Gerät gefördert?

Nein, das Gerät muss auf der BAFA-Liste stehen und die Schallgrenze der Förderung einhalten. Raumluft als Wärmequelle ist nicht förderfähig, das schließt Raumluft-Warmwasser-Wärmepumpen über diese Liste aus.

Muss die alte Heizung für den Klimabonus raus?

Ja, die Altheizung muss funktionstüchtig sein und fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Danach darf keine fossile oder gasbetriebene Heizung das Haus weiter versorgen, von wenigen Ausnahmen wie der Brennstoffzelle abgesehen.

Zwei Personen am Esstisch über einem Grundriss, nur Hände zu sehen, mit Bleistift, Zollstock und Kaffeetasse
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