Die KfW zahlt im Programm 458 für eine Wärmepumpe 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 70 % und bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Gerechnet wird auf höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Rechnerisch sind das 8.400 bis 22.400 € bei Antrag bis 31.01.2027, und die KfW selbst nennt keine Euro-Summe (BEG-Richtlinie vom 17.08.2026, KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026).
Auf der Gemarkung Stuttgart kommt das städtische Heizungsprogramm mit 300 € je kW dazu, zusammen höchstens 60 % der förderfähigen Kosten. Über die Zuschüsse entscheiden KfW und Stadt, wir rechnen hier nach den geltenden Regeln.

