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Heizungsgesetz: Alter Öltank in einer Auffangwanne im Keller, dahinter ein abgeklemmter Ölkessel
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Gebäudemodernisierungsgesetz: was für Ihre Heizung in Stuttgart gilt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit 29.07.2026 auch in Stuttgart, die 65-%-Pflicht ist entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen Bioanteil von 10 %.

oder per E-Mail: kontakt@waermepumpe-in-stuttgart.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit dem 29.07.2026 und hat die frühere Pflicht gestrichen, beim Heizungstausch 65 % erneuerbare Energie einzusetzen (BGBl. 2026 I Nr. 226). Es folgt auf das Gebäudeenergiegesetz, das im Alltag Heizungsgesetz hieß. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab dem 01.01.2029 einen Bioanteil von 10 % einsetzen, danach steigt er in Stufen.

In Baden-Württemberg gilt beim Heizungstausch zusätzlich das Landesgesetz EWärmeG, das neben dem Bundesgesetz bestehen bleibt. Wir bauen Wärmepumpen ein, das Bundesgesetz schreibt sie aber niemandem vor. In dieser Tabelle stehen die Regeln mit Fundstelle, Stand 05.11.2026.

Frage Regel seit 29.07.2026 Grundlage
Pflicht zu 65 % erneuerbarer Energie beim Heizungstausch entfallen §§ 71 bis 73 GModG
Beratungspflicht entfallen §§ 71 bis 73 GModG
Betriebsverbote, auch das nach 30 Jahren entfallen § 72 GModG
Welche Heizung Sie wählen dürfen zehn Optionen, darunter Gas, Öl, Wärmepumpe, Hybrid und Wärmenetz § 42 Abs. 2 GModG
Neue Gas- und Ölheizung Bioanteil von 10 % ab 2029, steigend bis 60 % ab 2040 § 43 GModG
Neubau §§ 42 bis 45 gelten entsprechend, Pflichten für Nullemissionsgebäude erst ab 2030 §§ 10, 10a GModG
Heizungstausch in Baden-Württemberg 15 % erneuerbar oder 15 % weniger Bedarf in vor 2009 errichteten Gebäuden § 4 EWärmeG

Den Wortlaut finden Sie zum Beispiel unter § 43 GModG. Die Internetadresse trägt dort noch die alte Abkürzung.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Als gesetzliche Pflicht gilt sie nicht mehr, als Bedingung für den KfW-Zuschuss schon. Die Förderrichtlinie vom 17.08.2026 verlangt weiter 65 % erneuerbare Energie, dazu eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, also 3 kWh Wärme je Kilowattstunde Strom im Jahresmittel. Wer ohne KfW-Zuschuss umbaut, muss die 65 % nicht einhalten.

Die Zahl steht trotzdem noch in vielen Unterlagen, denn bis Juli 2026 stand sie im Gesetz. Ältere Merkblätter nennen 65 % ab dem 01.07.2026. Sie beschreiben die Lage vor dem neuen Gesetz und sind deshalb nicht mehr der Maßstab für das, was Sie heute müssen.

Ein paar Sätze aus der Zeit davor finden sich bis heute im Netz. Daneben steht, was seit dem 29.07.2026 gilt.

Das liest man noch Das gilt
Ab 01.07.2026 muss jede neue Heizung 65 % erneuerbar laufen. Die Pflicht ist entfallen, die 65 % sind nur noch Förderbedingung.
Nach 30 Jahren muss der Kessel raus. § 72 ist weggefallen, eine Altersgrenze gibt es nicht mehr.
Vor einer neuen Gasheizung ist die Beratung Pflicht. Sie ist ersatzlos entfallen.
Was gilt, hängt am Wärmeplan der Stadt. Das Land nennt diese Verknüpfung aufgehoben.
Das Bundesgesetz hat das EWärmeG ersetzt. Das Umweltministerium schreibt, es bleibe bestehen.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nein, wegen ihres Alters muss keine Heizung mehr raus. Mit § 72 ist auch das Verbot weggefallen, einen Kessel nach 30 Jahren weiter zu betreiben. Ihre Anlage darf also laufen, solange sie funktioniert.

Eine Prüfpflicht bleibt für größere Häuser. Ab 6 Wohnungen müssen Heizungen, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden, bis zum 30.09.2027 geprüft sein (§ 60b GModG). Für das Ein- oder Zweifamilienhaus gilt das nicht.

Wer bis zum Ausfall wartet, verliert unter Umständen Förderung. Selbstnutzer bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus, derzeit 16 Prozentpunkte, bei Öl, Kohle, Gas-Etagenheizung und Nachtspeicher nur für eine funktionstüchtige Anlage. Bei der Gasheizung muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre vor dem Antrag liegen. Die Stufen nach Antragsdatum stehen auf unserer Seite zur Förderung.

Was gilt, wenn die Gasheizung kaputtgeht?

Sie dürfen frei wählen, auch wieder Gas, und das Bundesgesetz setzt Ihnen dafür keine Frist mehr. In vor 2009 errichteten Gebäuden läuft ab der Inbetriebnahme der neuen Heizung allerdings die Frist von 18 Monaten aus dem EWärmeG, gleich welche Technik Sie nehmen.

Fällt die Heizung im Winter aus, bleibt für die Planung wenig Zeit, der KfW-Antrag muss trotzdem vor dem Einbau stehen. Die Reihenfolge lautet Bestätigung zum Antrag, Vertrag mit Bedingung, Antrag bei Meine KfW, dann Zusage und Einbau, wie auf der Seite zum Antrag KfW 458 beschrieben. Den Ablauf eines Heizungstauschs in Stuttgart mit den Fristen der Stadt beschreiben wir gesondert.

Darf ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja, das Gesetz erlaubt es, verlangt aber ab 2029 steigende Anteile aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder bestimmten Wasserstoffarten. Betroffen sind nur Heizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut wurden, und verpflichtet ist der Betreiber.

Ab Mindestanteil Grundlage
01.01.2029 10 % § 43 Abs. 1 GModG
01.01.2030 15 % § 43 Abs. 1 GModG
01.01.2035 30 % § 43 Abs. 1 GModG
01.01.2040 60 % § 43 Abs. 1 GModG

Von 2029 bis 2034 kann eine Solaranlage den Anteil ersetzen, mit 0,04 m² Fläche je m² Nutzfläche bis 2 Wohnungen und 0,03 m² darüber (§ 43 Abs. 3). Eine Hybridheizung gilt als erfüllt, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A mindestens 30 % leistet, bei bivalent-alternativem Betrieb mindestens 40 % (§ 43 Abs. 5).

Was der Bioanteil 2029 kosten wird, können wir heute nicht belegen. Zur Grüngasquote nach § 42a, die den Lieferanten Vorgaben machen soll, haben wir weder einen Gesetzentwurf noch ein Startjahr gefunden. In unseren Beispielen rechnen wir den Bioanteil deshalb nicht ein, die Gasheizung steht dadurch im Vergleich etwas besser da.

Rechnet sich die neue Gasheizung trotzdem?

Das hängt am Angebot und an der Jahresarbeitszahl, die Ihr Haus zulässt, und beides kann das Ergebnis umkehren. Die Marktumfrage der Verbraucherzentrale Energieberatung nennt für 06/2026 rund 16.000 € für die Gasheizung und 36.000 € für die Luft-Wasser-Wärmepumpe, jeweils vor Förderung. Zahlen nur für Stuttgart enthält die Umfrage nicht.

Beispiel. Selbst genutztes Haus, Heizlast 10 kW, Gaskessel über 20 Jahre alt, 18.000 kWh Wärme im Jahr. KfW-Antrag bis 31.01.2027, Stadtförderung bei Faktor 1,0, 90 % Kesselnutzung, ohne Wartung und ohne Bioanteil.

Posten Neue Gasheizung Wärmepumpe, Angebot 30.000 €
Einbau vor Förderung 16.000 € 30.000 €
KfW, 46 % von 28.000 € keine 12.880 €
Stadt, 10 × 300 € keine 3.000 €
Eigenanteil, rechnerisch 16.000 € 14.120 €
Heizkosten im Jahr, Annahme gut 2.770 € 1.540 €
Heizkosten im Jahr, Annahme schlecht 2.770 € 2.690 €

Die gute Annahme rechnet mit einer Jahresarbeitszahl von 3,4 und Heizstrom zu 29,0 ct/kWh, die schlechte mit 2,6 und 38,9 ct/kWh, Gas mit 13,83 ct/kWh (BDEW, 01.10.2026; Fraunhofer ISE). Jeder Euro über 30.000 € erhöht den Eigenanteil voll, weil die Grenze der KfW bei 28.000 € erreicht ist.

Beim Marktwert von 36.000 € bleiben 20.120 € Eigenanteil, also 4.120 € mehr als bei der Gasheizung. Diesen Mehrpreis holt eine Ersparnis von rund 1.230 € im Jahr in gut 3 Jahren herein, eine von rund 80 € im Jahr auch in der rechnerischen Nutzungsdauer von 18 Jahren nicht.

Das ist keine Zusage über den Zuschuss. Für das erste Quartal 2027 nennt die Richtlinie außerdem eine Grundförderung von 15 %, der Starttag steht nicht fest, und das Stadtprogramm steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsmittel. Bei hoher Vorlauftemperatur rechnen wir Ihnen die schlechte Zeile vor und sagen das auch so.

Was ändert sich für Vermieter und Eigentümergemeinschaften?

Vermieter dürfen die Kosten weiter umlegen, bei der Wärmepumpe voll aber nur mit nachgewiesener Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5. Die Miete darf um 10 % der Kosten steigen, höchstens um 0,50 €/m² in 6 Jahren (§ 559e BGB). Ohne den Nachweis zählt nach § 559f BGB nur die Hälfte der Kosten, mit Ausnahmen etwa für Häuser, die nach 1996 errichtet wurden.

Bei einer neuen Gas- oder Ölheizung tragen Vermieter ab dem 01.01.2028 die Hälfte von Netzentgelten und CO₂-Kosten, ab dem 01.01.2029 auch von biogenen Anteilen bis 30 % (§ 5a CO2KostAufG). Für eine vermietete Wohneinheit zahlt die KfW 30 %, Boni gibt es dafür keine.

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle zahlen mit, wenn mehr als zwei Drittel der Stimmen und die Hälfte der Anteile zustimmen (§§ 20, 21, 25 WEG), wobei die Einstufung des Heizungstauschs juristisch offen ist. Die Betriebsprüfung nach § 60a und den Abgleich nach § 60c verlangt das Gesetz erst ab 6 Wohnungen, die KfW den Abgleich immer. Mehr dazu steht auf der Seite zum Mehrfamilienhaus.

Heizungsbauer von hinten baut im Keller einen alten Kessel aus, daneben Sackkarre und Werkzeug auf einer Decke

Was gilt beim Neubau?

Im Neubau ist die 65-%-Vorgabe ebenfalls entfallen, und die §§ 42 bis 45 gelten entsprechend. Als Nullemissionsgebäude müssen behördliche Neubauten ab dem 01.01.2028 errichtet werden, alle übrigen ab dem 01.01.2030 (§ 10a GModG). Das EWärmeG betrifft den Neubau nicht, weil es nur für vor 2009 errichtete Gebäude gilt.

Was kommt in Stuttgart zum Bundesgesetz dazu?

Beim Tausch kommt das Landesgesetz dazu, und mit dem Stadtprogramm eine zusätzliche Förderung. Das EWärmeG verlangt in vor 2009 errichteten Gebäuden 15 % und einen Nachweis beim Baurechtsamt, eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,50 erfüllt es.

Der Wärmeplan der Stadt verpflichtet Sie zu nichts, und die frühere Verknüpfung zum Heizungstausch hat das Land für aufgehoben erklärt. Das Heizungsprogramm zahlt bei Faktor 1,0 für die Wärmepumpe 300 €/kW und ist mit der KfW zusammen auf 60 % der maximal förderfähigen Kosten gedeckelt.

Eine Solarpflicht löst der Heizungstausch nach dem Wortlaut des Ministeriums nicht aus, sie hängt an Neubau und grundlegender Dachsanierung. Das Land will bis 2040 netto treibhausgasneutral sein, die Stadt klimaneutral ab 2035. Für Ihr Haus ergibt sich daraus keine eigene Frist.

Was wir für Ihre eigene Rechnung brauchen

Für das erste Gespräch reichen das Baujahr der Heizung und die letzte Gas- oder Ölabrechnung, dann rechnen wir die Tabelle aus dem Beispiel mit Ihren Zahlen. Beides können Sie uns über das Formular schicken oder an kontakt@waermepumpe-in-stuttgart.de. Der erste Termin kostet nichts, und Sie bekommen innerhalb eines Werktags Antwort.

Häufige Fragen

Gilt die 65-Prozent-Regel 2026 noch?

Nein, als gesetzliche Pflicht ist sie mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz am 29.07.2026 entfallen (§§ 71 bis 73). Die KfW setzt 65 % erneuerbare Energie aber weiter als Förderbedingung an.

Heißt das Heizungsgesetz jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz?

Ja, das frühere Gebäudeenergiegesetz gilt seit dem 29.07.2026 als GModG weiter (BGBl. 2026 I Nr. 226). Ältere Papiere und viele Websites verwenden noch den alten Namen.

Muss ich meine 30 Jahre alte Heizung austauschen?

Nein, das Verbot nach 30 Jahren stand in § 72, und dieser Paragraf ist weggefallen. Sie dürfen den Kessel weiter betreiben, solange er funktioniert.

Darf ich 2027 noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, Gas gehört zu den zehn Optionen in § 42 Abs. 2 GModG. Sie müssen dann ab dem 01.01.2029 den Bioanteil einhalten, und in vor 2009 errichteten Häusern kommt beim Tausch das EWärmeG mit seinen 15 % dazu.

Wie hoch ist der Bioanteil für neue Gasheizungen ab 2029?

10 % ab dem 01.01.2029, 15 % ab dem 01.01.2030, 30 % ab dem 01.01.2035 und 60 % ab dem 01.01.2040 (§ 43 GModG). Verantwortlich dafür ist der Betreiber der Heizung.

Gilt die Biotreppe auch für meine vorhandene Gasheizung?

Nein, sie trifft nur Heizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut wurden. Für eine ältere Anlage ändert sich dadurch nichts, solange sie läuft.

Muss ich mich vor einer neuen Gasheizung noch beraten lassen?

Nein, die Beratungspflicht ist ersatzlos entfallen. Freiwillig bleibt eine Beratung sinnvoll, in Stuttgart etwa beim Energieberatungszentrum, das eine kostenlose Orientierungsberatung anbietet.

Zählt eine Hybridheizung für die Biotreppe?

Ja, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A mindestens 30 % leistet, bei bivalent-alternativem Betrieb mindestens 40 % (§ 43 Abs. 5 GModG). Bei der Förderung gelten eigene Regeln, die wir vorab prüfen.

Gilt in Baden-Württemberg beim Heizungstausch zusätzlich Landesrecht?

Ja, das EWärmeG verlangt in vor 2009 errichteten Gebäuden 15 % erneuerbare Wärme oder 15 % weniger Bedarf. Das Umweltministerium schreibt, dass es neben dem Bundesgesetz bestehen bleibt.

Hängt mein Heizungstausch noch am Wärmeplan der Stadt?

Nein, das Land schreibt, dass die bisherige Verknüpfung des Heizungstauschs mit der Wärmeplanung durch das neue Gesetz aufgehoben ist. Der Wärmeplan bleibt eine Empfehlung der Stadt.

Zwei Personen am Esstisch über einem Grundriss, nur Hände zu sehen, mit Bleistift, Zollstock und Kaffeetasse
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