Ein Mehrfamilienhaus braucht mehr Leistung, als viele Seriengeräte haben, und ab sechs Wohnungen kommt eine gesetzliche Prüfung hinzu.
Reicht ein Gerät oder braucht es eine Kaskade?
Serien-Luftgeräte enden nach Händlerangaben bei etwa 20 bis 30 kW, während ein Haus mit rund 1.000 m² oft 40 bis 120 kW Heizlast hat. Über dieser Schwelle laufen mehrere Geräte zusammen als Kaskade. Zwei Geräte mit je 10 kW kosten laut derselben Quelle ca. 10.000 € mehr als eines mit 20 kW, dafür bleibt beim Ausfall eines Geräts die andere Hälfte in Betrieb. Als Beispiel nennt sie eine Anlage in Güstrow mit 3 × 20 kW und 1.000 Litern Puffer für 18 Wohnungen und rund 1.500 m².
Erreicht das Haus die Jahresarbeitszahl der Förderung?
Im Prognos-Modell mit 6 Wohnungen, 420 m² und 146 kWh/m² erreicht Luft-Wasser eine Jahresarbeitszahl von 2,6, mit neuen Heizkörpern 3,0. Mit Sole-Wasser sind es 3,1 und 3,6. Die KfW verlangt 3,0, die Stadt 3,5 für Luft-Wasser und 3,8 für Sole-Wasser, im Denkmal 3,0, jeweils nach VDI 4650 Blatt 1.
Der Nachweis wird für das konkrete Haus gerechnet und kann besser ausfallen als dieses Modell. Trotzdem gehört die Frage nach den Heizkörpern und der Vorlauftemperatur an den Anfang der Planung. Für größere Heizflächen zahlt die Stadt 500 € je Raum, höchstens 20.000 €, bei Faktor 1,0, und rät dazu, Heizkörper dann nicht bei der KfW anzusetzen.
Was gilt ab sechs Wohnungen?
Bei Einbau nach dem 31.12.2023 schreibt § 60a GModG eine Betriebsprüfung vor, nach einer Heizperiode und spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme. Ohne Fernkontrolle wiederholt sie sich alle 5 Jahre, mehr dazu auf der Seite zur Wartung.