Was ändert der Hang an der Aufstellung?
Am Hang müssen Schall, Leitungsweg und Transport vor dem Angebot gerechnet werden. Das Gerät steht oft vor einer Stützmauer, also vor einer Wand. Das Faltblatt der LUBW, das die Stadt Stuttgart bereitstellt, nennt für ein Gerät vor einer Wand diese Mindestabstände, und eine Stützmauer rechnen wir genauso:
| Schallleistung |
reines Wohngebiet |
allgemeines Wohngebiet |
Misch- und urbanes Gebiet |
Gewerbe |
| 45 dB(A) |
3 m |
2 m |
1 m |
1 m |
| 50 dB(A) |
6 m |
3 m |
2 m |
1 m |
| 55 dB(A) |
11 m |
6 m |
3 m |
2 m |
| 60 dB(A) |
20 m |
11 m |
6 m |
3 m |
Das Faltblatt (Stand 01/2023) setzt einen um 6 dB reduzierten Nachtwert an. Maßgeblich ist der Punkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster. Am Hang liegt dieses Fenster oft höher als das Gerät, dann besteht meist freie Sicht, und die Höhe hilft wenig. Die Rechnung dazu steht bei Lautstärke und Abstand zum Nachbarn.
Halbhöhenhäuser haben laut Rahmenplan der Stadt talseitig oft drei bis vier Geschosse. Der Heizraum liegt dann unten am Hang, der ebene Platz im Garten aber oben. Jeder Meter Leitung dazwischen muss gedämmt und frostsicher geführt werden, deshalb messen wir ihn beim ersten Termin ab.
Über die Stäffele trägt man ein Beispielgerät von 114 kg zu mehreren oder bestellt einen Kran. Für ein Beispielgerät nennt der Hersteller mit Bodenfrost eine Fundamenttiefe von 1.000 mm, am Hang bedeutet das mehr Aushub als auf ebener Fläche. Den Luftaustritt stellen wir mindestens 3 m von Gehwegen und gepflasterten Flächen weg, das Kondenswasser leiten wir frostfrei ab, sonst bildet sich auf der Treppe Eis. Einzelheiten stehen beim Aufstellort am Hang.