Der KfW-Zuschuss 458 läuft in sechs Schritten, und die Reihenfolge ist Bedingung der Förderung (BEG-Richtlinie Nr. 9.2.1, KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026). Zuerst kommt die Bestätigung zum Antrag, dann der Vertrag mit Bedingung, dann der Antrag bei Meine KfW, und erst nach der Zusage der Einbau.
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer, wir liefern als Fachbetrieb die Bestätigungen. Ein Vertrag ohne Bedingung und ein Baubeginn vor dem Antrag gelten als förderschädlich. Über den Antrag entscheidet die KfW, eine Zusage können wir nicht geben.

