Modul 1, 2 oder 3: Welches Netzentgelt passt?
Modul 1 ist eine jährliche Gutschrift ohne neuen Zähler und bei Netze BW der Standard, wenn nichts gewählt wird. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts auf 40 % und verlangt einen eigenen Zähler, Modul 3 staffelt den Preis nach Uhrzeit und setzt ein intelligentes Messsystem voraus. Die Regeln der Bundesnetzagentur gelten bundesweit, die Beträge legt jeder Netzbetreiber selbst fest.
Als Beispiel steht hier das Preisblatt 2026 von Netze BW. Für eine Adresse im Stuttgarter Stadtgebiet gelten diese Werte nicht, sondern nur dort, wo Netze BW das Netz betreibt. Für Stuttgart nehmen Sie die entsprechende Zeile aus dem Preisblatt von Stuttgart Netze.
| Modul, Beispiel Netze BW 2026, brutto |
Wert |
Voraussetzung |
| Ohne Modul: Netzentgelt je kWh |
9,01 Cent |
keine |
| Modul 1, Gutschrift im Jahr |
147,56 € |
Standard, wenn nichts gewählt wird, kein neuer Zähler |
| Modul 2, Netzentgelt je kWh |
3,61 Cent |
eigener Zähler, nicht mit Modul 1 kombinierbar |
| Modul 3, 17 bis 22 Uhr |
13,16 Cent |
nur mit Modul 1 und intelligentem Messsystem |
| Modul 3, 10 bis 14 Uhr |
3,61 Cent |
wie oben |
| Modul 3, übrige Zeit |
9,01 Cent |
wie oben |
Modul 2 bringt umso mehr, je mehr die Wärmepumpe verbraucht, doch dagegen stehen der zweite Zählerplatz und oft ein Umbau des Schranks. Einen eigenen Grundpreis beim Netzentgelt gibt es für Modul 2 laut Bundesnetzagentur nicht, was der Lieferant für den zweiten Zähler verlangt, steht in seinem Preisblatt. Bundesweit nennt die Bundesnetzagentur für Modul 1 eine Spanne von 110 bis 190 Euro im Jahr (Stand 2023). Getrennt gemessener Strom ist außerdem von Umlagen befreit, laut Bundesverband Wärmepumpe sind das rund 1 Cent je kWh.
Die Minderung beim Netzbetreiber kommt nicht von selbst bei Ihnen an, denn der Stromlieferant muss sie nicht zwingend weitergeben. Die Kosten der Steuertechnik tragen Sie als Betreiber der Anlage. Fragen Sie den Lieferanten deshalb schriftlich, wie er mit dem gewählten Modul umgeht.