In der Kernstadt und in Warmbronn ist das nach der Kreiskarte von 2014 nicht möglich, in Höfingen und Gebersheim teils mit erhöhten Auflagen. Für Ihre Adresse fragen wir beim Landratsamt Böblingen nach, Fachbereich Gewässer und Bodenschutz in der Parkstraße 16. Die Bohrung wird außerdem beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau angezeigt und von einer zugelassenen Bohrfirma ausgeführt, die wir einbinden.
In Böblingen, im selben Landkreis, haben Erdwärmebohrungen nachweislich zu Hebungen und Rissen an Häusern geführt, weil durch eine fehlerhafte Bohrung Wasser an anhydrithaltiges Gestein kam. Über ähnliche Schäden in Leonberg und Renningen berichtete die Stuttgarter Zeitung 2014, sie lagen damals rund zwei Jahre zurück. Eine amtliche Darstellung für Leonberg kennen wir nicht, deshalb steht hier keine Schadenszahl.
Anhydrit kann mit Wasser um bis zu 61 % an Volumen zunehmen. Nach den Leitlinien des Landes, Stand 12/2018, wird die Bohrung deshalb beim Antreffen dieser Schicht abgebrochen. Ein Luftgerät braucht keine Bohrung, für die meisten Häuser in Leonberg stellt sich die Frage also gar nicht.
Leonberg steht außerdem im Gemarkungsverzeichnis der Heilquellenschutz-Verordnung vom 11.06.2002, die Grenze läuft zwischen Höfingen und Leonberg. Ob Ihr Grundstück im Schutzgebiet liegt, lässt sich nur auf der Karte feststellen, was in den Zonen gilt, ist gesondert beschrieben.